
Voraussetzungen für einen Einzug
Für den Einzug in eine Wohnung benötigen Sie eine Wohnberechtigungsbescheinigung (§5-Schein). Über die Einkommensgrenzen informiert Sie das Bezirksamt Wandsbek, Amt für Wohnungsangelegenheiten. Die aktuelle Telefonnummer erhalten Sie beim "Hamburg Service" unter Tel. 040 / 428 28-0 oder im Internet beim "Behördenfinder".
Bei der Anmeldung für eine Wohnung sollten Sie das 75. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Ein Einzug in unsere Pflegewohneinrichtung ist bei Pflegebedürftigkeit möglich. In der Regel ist eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorzulegen.