Ambulante Rehabilitation
- Für Sie kommt eine stationäre Entwöhnungsbehandlung nicht in Frage?
- Sie suchen nach einer alternativen Behandlungsform, die es Ihnen ermöglicht, in Ihrem gewohnten Umfeld (Familie, Arbeit) zu bleiben?
- Sie haben eine stationäre Therapie, eventuell ergänzt durch Adaption und Soziale Rehabilitation, abgeschlossen und brauchen nach Rückkehr in Ihre Wohnung weiterhin therapeutische Unterstützung in Ihrer abstinenten Lebensweise?
Dann können wir Ihnen eine Ambulante Rehabilitation anbieten, die sechs bis 18 Monate dauert. Während dieser Zeit nehmen Sie jeweils einmal pro Woche an Gruppen- und Einzeltherapien teil. Dabei ist eine Einbeziehung von Partnerinnen und Partnern sowie Familienangehörigen in die Behandlung möglich.
Unterstützung im Alltag
Neben psychotherapeutischer Hilfe bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Bewältigung lebenspraktischer Schwierigkeiten an. Durch die Anbindung an die Therapeutische Gemeinschaft Jenfeld (TGJ) stehen Ihnen auch außerhalb Ihrer Therapiesitzungen ständig Ansprechpartner bei uns zur Verfügung. So finden Sie während Ihrer ambulanten Behandlung in besonderer Weise Rückhalt und Absicherung.
Kosten
Kostenträger der ambulanten Rehabilitation ist vorrangig der Rentenversicherungsträger. Die ambulante Behandlung muss von Ihnen dort beantragt werden. Nachrangig kommen andere Kostenträger wie Krankenkassen und Sozialhilfeträger in Frage. Wenn Sie Fragen zu den Anträgen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Zusätzliche notwendige Unterlagen werden dann von uns oder der vermittelnden Einrichtung erstellt.